deutscher Jurist; Generalbundesanwalt 1994-2006; fr. wiss. Mitarbeiter an der Bundesanwaltschaft und beim Bundesverfassungsgericht
* 4. Mai 1941 Flensburg
Herkunft
Kay Nehm wurde am 4. Mai 1941 in Flensburg als Sohn eines Staatsanwalts geboren. Später zog die Familie nach Schleswig, wo N.s Vater von 1961 bis 1973 Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht war.
Ausbildung
Nach Abitur und Wehrdienst (N. ist Major der Reserve) studierte N. von 1964 bis 1968 Rechtswissenschaften in München, Freiburg und Kiel. Nach dem Ersten Staatsexamen war er Referendar in Schleswig-Holstein und legte in Hamburg das Zweite Juristische Staatsexamen ab.
Wirken
Nach einer kurzen Tätigkeit als Staatsanwalt in Kiel kam N. 1973 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die ab Mitte der 70er Jahre vor allem im Zusammenhang mit den terroristischen Anschlägen der Roten Armee Fraktion (RAF) gegen Persönlichkeiten aus der Politik und Wirtschaft gefordert war. N. vertrat die Anklage gegen die Stockholmer RAF-Terroristen Hanna Krabbe, Lutz Taufer, Bernhard Rößner und Karl-Heinz Dellwo vor dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf und tat dies nach Beobachtermeinung gewohnt zurückhaltend und sachlich. 1978 wechselte er - nachdem er zum Oberstaatsanwalt in Flensburg ernannt worden war, diese Stelle aber nicht angetreten hatte - als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverfassungsgericht.
Nachdem N. im April ...